Wie alles begann

Vom ersten Anlauf bis zur Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe dauerte es rund zwanzig Jahre. Die wichtigsten Eckpunkte sind im Folgenden chronologisch aufgeführt.

1978

Das Schweizer Parlament erteilt der Regierung den Auftrag, die gesetzliche Grundlage für eine Schwerverkehrsabgabe zu schaffen.

20.02.1994

Mit einer Mehrheit von 67 Prozent nimmt das Schweizer Volk die Verfassungsgrundlage mit dem „Alpenschutzartikel“ an. Diese beinhaltet die klare Aufgabe zur Verkehrsverlagerung auf die Schienen.

27.09.1998

Annahme des Bundesgesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG) mit einem Ja-Anteil von 57 Prozent.

29.11.1998

Mit der Zustimmung zum Bundesbeschluss über den Bau und die Finanzierung der Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (Ja-Anteil von 63 Prozent), erhält der Bundesrat die Kompetenz, höchstens zwei Drittel (dies entspricht dem Bundesanteil) der Einnahmen aus der LSVA zur Finanzierung dieser Infrastrukturvorhaben zu verwenden.

01.01.2001

Einführung der LSVA mit einem Abgabesatz von durchschnittlich 1.68 Rappen pro Tonnenkilometer. Dies entspricht einem durchschnittlichen Preis von 172 CHF auf der Referenzstrecke Basel – Chiasso (300km), wie er im Landverkehrsabkommen mit der EU vereinbart wurde.

Parallel dazu werden die Schwerverkehrspauschalen abgeschafft und die Gewichtslimite für Strassengüterfahrzeuge von 28 auf 34 Tonnen erhöht.

01.01.2005

Die LSVA wird auf durchschnittlich 2.50 Rappen pro Tonnenkilometer erhöht. Als Basis für die Festlegung dieser Sätze galt ein gewichteter Durchschnitt von 300,- CHF für ein 40-Tonnen-Fahrzeug auf der Strecke von Basel nach Chiasso. Gleichzeitig steigt die generelle Gewichtslimite auf 40 Tonnen. 

01.01.2008

Eine weitere Stufe der LSVA Erhöhung tritt in Kraft. Dies führt zu einer durchschnittlichen Erhöhung der LSVA Sätze um 10%.

01.01.2009

Die Abgabe für Euro 3 Fahrzeuge wird um knapp 18% auf 2.66 Rappen pro Kilometer angehoben.

Der Abgabesatz variiert je nach Schadstoffkategorie des Fahrzeuges und wird bis 2009 schrittweise angehoben.

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