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Am 1. Januar 2001 wurde die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in der Schweiz eingeführt. Sie zielt auf eine nachhaltige Verkehrspolitik, wie sie von den Schweizer Bürger/innen in mehreren Abstimmungen gutgeheissen wurde.
Bei der LSVA geht es um die Erfassung von Strassengüterfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Diese erfolgt flächendeckend und nicht-diskriminierend. Konkret bedeutet dies, die LSVA muss sowohl für schweizerische als auch für ausländische Fahrzeuge bezahlt werden.
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Zwischen den Jahren 2001 und 2009 werden die Abgaben schrittweise erhöht. Per 1. Januar 2005 erfolgte die erste Erhöhung. Die letzte LSVA-Stufe wird am 1. Januar 2009 eingeführt.
Mit den Einnahmen durch die LSVA werden grössere Infrastrukturvorhaben im öffentlichen Verkehr finanziert. Damit soll eine Verlagerung von der Strasse auf die Schiene unterstützt werden.
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