Bei inländischen Fahrzeugen
Alle in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge, welche LSVApflichtig sind, müssen seit dem 30. November 2000 ein elektrisches Erfassungsgerät eingebaut haben. Dieses Gerät ist mit dem Fahrtenschreiber gekoppelt und ermittelt so die gefahrenen Kilometer.
An den Grenzübergängen der Schweiz wurden sogenannte «Funkbalken» installiert. Diese schalten die Zählfunktion des OBU bei Grenzübertritt automatisch, mit Hilfe einer GPS-Antenne, ein bzw. aus.
Für die Anhängerdeklaration sind eine Chipkarte, eine Auswahlliste im Gerät sowie eine manuelle Eingabemöglichkeit vorhanden.
Die erfassten Daten werden monatlich auf eine Chipkarte übertragen. Per Post oder übers Internet werden die Daten an den Zoll weitergeleitet. Die Zollverwaltung überprüft die Plausibilität der Daten, welche in kontrolliertem und eventuell bereinigtem Zustand die Basis für die monatliche Abrechnung bilden.
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Bei ausländischen Fahrzeugen
Bei den ausländischen Fahrzeugen kann es solche geben, bei denen freiwillig das Erfassungsgerät installiert wurde. In diesem Fall ergibt sich das gleiche Verfahren wie bei den inländischen Fahrzeugen. Bei jedem Grenzeintritt werden die Daten per Funk an das zentrale Informatiksystem übermittelt. Sie bilden die Grundlage für eine periodische Fakturierung. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Fahrzeughalter ein LSVA-Konto beim Schweizer Zoll besitzt.
Hat das ausländische Fahrzeug kein Erfassungsgerät, so werden die LSVA-relevanten Daten bei der ersten Einfahrt des LKWs ins zentrale Informatiksystem eingegeben. Danach erhält der Fahrer eine fahrzeugspezifische Identitätskarte. An 100 Grenzübergängen befinden sich sogenannte Abfertigungsterminals. Hier gibt der Fahrer bei jeder weiteren Einfahrt in die Schweiz die aktuellen Daten (Kilometerstand, Anhängerdaten und Streckenwahl) des Fahrzeuges ein.
Die Abgabe ist spätestens beim Verlassen der Schweiz in bar oder mit Kredit- oder Tankkarte zu bezahlen.
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